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Was sind für Designleistungen relevante Schutzrechte?

January 9 2014, 09:45am

Schutzrechte gibt es in der deutschen Rechtsprechung in vielen verschiedenen Varianten und für eine Vielzahl von Leistungen und Produkten. Denn jede eigenständig erbrachte Leistung verdient Schutz vor unrechtmäßiger Nutzung und benötigt dementsprechend Schutz. Dies gilt insbesondere für Dienstleistungen im Bereich des Designs. Im Bereich der Designleistungen können verschiedene Rechte zum Tragen kommen, wie zum Beispiel das Urheberrecht, das Markenrecht oder das Geschmacksmusterrecht. Die ersten beiden Schutzrechte sind allerdings weit weniger anwendbar auf Dienstleistungen im Designbereich, da es für die Geltung des Urheberrechtes sehr hohe Hürden zu überwinden gibt und das Markenrecht im besten Falle nur mittelbar Design und Designelemente schützt. Das essenzielle Schutzrecht für Designleistungen ist daher das Geschmacksmusterrecht.

Geschmacksmuster als Schutzrecht für erbrachte Designleistungen
Eine sinnvolle und darüber hinaus noch vergleichsweise effektive und einfache Methode Dienstleistungen im Designbereich zu schützen ist das sogenannte Geschmacksmuster. Im weitesten Sinne könnte das Geschmacksmusterrecht als eine einfachere Variante des Urheberrechtes angesehen werden. Im Vergleich zum Urheberrecht beträgt die Schutzdauer im Rahmen des Geschmacksmusters maximal 25 Jahre, bei erfolgter – kostenpflichtiger – Eintragung in die entsprechenden Register in Deutschland und der EU. Der große Vorteil im Vergleich zum Urheberrecht ist allerdings das es für die Gewährung des Geschmacksmusterrechtes keine so große Hürde der Erlangung gibt, da hier die Notwendigkeit der expliziten künstlerischen Schaffenskraft entfällt. Viel mehr reicht um in den Genuss des Schutzes als Geschmacksmuster zu kommen eine durchschnittliche handwerkliche Leistung aus, entsprechend ist dieses Schutzrecht deutlich einfacher zu erlangen. Entscheidend ist dabei nur, dass es sich um eine neue, nicht nachgeahmte, Designleistung handelt. Zur Erlangung eines der einfachen Variante des Geschmacksmusters, des sogenannten Gemeinschaftsgeschmacksmuster, welches in der Europäischen Union für drei Jahre gültig ist, ist eine öffentliche Bekanntgabe und Vorstellung des Designs ausreichend. Allerdings sollte dies vor einer breiteren Öffentlichkeit und zudem mit ausreichender Dokumentation der eigentlichen Urheberschaft geschehen. Hierzu gehört auch die Dokumentation des Entstehungsprozesses mit regelmäßiger Bestätigung der Beteiligten und Vertraulichkeitsvereinbarungen.

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