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Experte gesucht: Sachverständiger im Immobilienbereich

April 17 2014, 02:36am

Käufer oder Verkäufer einer Immobilie: Beide sind daran interessiert den tatsächlichen Wert eines Gebäudes, eines Grundstückes oder auch eines Grundstücks mit Gebäude zu kennen. Bei Immobilien geht es meist um wirklich viel Geld und ein falsches Gutachten über den Wert einer Immobilie kann zu extrem hohen finanziellen Schäden führen auf Seiten des Käufers wie auch auf der Seite des Verkäufers. Daher ist es selbstverständlich, dass eine Immobilie, ob bebaut oder umgebaut von einem Gutachter oder besser gesagt einem Sachverständigen im Wert eingeschätzt wird. Dies geschieht durch ein Verfahren, welches rechtlich geregelt ist. Mit hinein fließen natürlich aber auch beispielsweise die bautechnischen Kenntnisse des Sachverständigen selbst.

Das Problem: „Sachverständiger“ ist in Deutschland nicht geschützt

Ein Sachverständiger ist eine Person mit überdurchschnittlichem Fach- und Erfahrungswissen in einem bestimmten Gebiet. Nun ist es aber leider so, dass die Bezeichnung des Sachverständigen in Deutschland nicht geschützt ist. Daher ist es möglich, dass sich jeder, der es möchte, als Sachverständiger bezeichnen kann.

Niemand möchte bestreiten, dass die hierdurch vielen „selbsternannten Experten“ im Immobilienbereich, die sich Sachverständiger oder Gutachter nennen über keinerlei Fachwissen verfügen. Aber auf diese Weise ist es denkbar, dass beispielsweise ein Immobilienmakler, der zwar ein sehr guter Verkäufer ist, aber kaum über bautechnisches Fachwissen verfügt sich selbst als „Sachverständiger im Immobilienbereich“ bezeichnet.

Wie einen „echten“ Sachverständigen finden?

Das Problem liegt in diesem Fall dann natürlich beim Käufer oder dem Verkäufer einer Immobilie, welche den Wert dieser genau wissen möchten. Sie benötigen hierfür einen „echten“ Sachverständigen, der über die Erfahrung und die Kompetenz verfügt, ein stimmiges Gutachten zu erstellen. Daher ist bei der Wahl des Gutachters darauf zu achten, dass dieser nicht nur als Makler glänzt. Der Sachverständige sollte im besten Fall durch die öffentliche Hand bestellt und vereidigt sein und/oder über ein Diplom zur Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mieten und Pachtenverfügen, welches ihn als Sachverständiger zertifiziert.

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